Politischer Erfolg für den BDS! Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat beschlossen die Auftragswertgrenzen für weniger formalisierte Vergabeverfahren deutlich zu erhöhen. Damit folgt die Landesregierung der Forderung des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. die Vergabeverfahren zu verbessern und für Unternehmen attraktiver zu machen.

„Die Anhebung der Auftragswertgrenzen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wird es gerade für kleinere Firmen wieder attraktiver sich um öffentliche Aufträge zu bemühen. Das hält die Wertschöpfung in der Region und stärkt somit die Wirtschaft vor Ort“, sagt Liliana Gatterer, Präsidentin des BDS.

So ist nach der neuen Regelung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 80.000 Euro (bisher: 40.000 Euro) und eine Freihändige Vergabe bis 40.000 Euro (bisher: 20.000 Euro) möglich.
Bei öffentlichen Aufträgen über Bauleistungen ist eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb – unabhängig von der Art des Gewerkes – bis 200.000 Euro und eine Freihändige Vergabe bis 40.000 Euro (bisher: 10.000 Euro) zulässig.
Außerdem entfällt bei Aufträgen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro die Notwendigkeit, ein Vergabeverfahren durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Rundschreiben des Wirtschaftsministeriums.