Der Deutsche Bundestag hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe beschlossen. Es handelt sich um die Gewerke: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer und Schilder- und Lichtreklamehersteller. Damit ist es in den Gewerken nur noch möglich sich selbständig zu machen, wenn ein Meistertitel nachgewiesen werden kann. Für bestehende Unternehmen gibt es ein Bestandsschutz.
Die Wiedereinführung der Meisterpflicht wird unter anderem damit begründet, dass in den genannten Gewerken die Ausbildungszahlen massiv zurückgegangen sind. Die Meisterpflicht stärke die Qualität im Handwerk, argumentieren die Befürworter.
Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, sieht die Wiedereinführung der Meisterpflicht hingegen skeptisch. Man bremse damit die Dynamik auf dem Markt aus. Außerdem weise die Europäische Kommission die Bundesregierung stets daraufhin, dass sie bei den reglementierten Berufen mehr Wettbewerb zulassen sollte.
Das Gesetz könnte nach einer Abstimmung im Bundesrat zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.