Viele Betriebe spielen in Ihren Verkaufsräumen Musik ab. Dafür zahlen sie eine Vergütung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).

Die GEMA hat nun angekündigt, dass für Lizenznehmer für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.

UPDATE 27. März 2020

In den vergangenen Tagen sind GEMA-Vergütungen von laufenden Lizenzverträgen für die Aprilfälligkeiten 2020 oder Einzelrechnungen bereits bei Ihrer Bank automatisch eingezogen worden. Dies hängt damit zusammen, dass dieser Buchungsautomatismus bereits Anfang März nach Versand der Fälligkeiten angestoßen worden ist. Aus diesem Grund hat die GEMA  für den April im Rahmen von vorher erteilten SEPA-Mandaten von Kundenkonten automatisch abgebucht.

Dies betraf leider auch Lizenznehmer, deren Verträge nach Ankündigung der GEMA vom 20.03.2020 (Schließung durch behördliche Anordnungen, siehe auch https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenzvertraegen/) ruhen.

Dies ist auf die prozessbedingten Zeitläufe (Rechnungsstellungzeitpunkt/ Bankenkommunikation) und die große Anzahl von betroffenen Lizenzverträgen zurückzuführen.

Wie auf der Website angekündigt, werden wir dies im Nachgang mit den behördlichen Schließungen korrigieren. Sie müssen aktuell nichts Weiteres veranlassen. Wir bitten gleichzeitig um Ihr Verständnis für die aufgrund der gegenwärtigen Situation entstehenden Herausforderungen.  

Die GEMA wird die Beträge, die normalerweise während des Ruhezeitraums den Kunden berechnet würden, gutschreiben. Hierfür ist seitens der Kunden nichts weiter zu veranlassen außer den Zugang der kommenden Gutschrift zu kontrollieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der GEMA unter: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/