Gerade in Zeiten der Krise benötigt man starke Partner. Unser Partner, die BKK Pfalz, hat sich daher entschlossen, ganz unbürokratisch Selbständigen und Freiberuflern eine Hilfe anzubieten und schöpft die gesetzlichen Möglichkeiten komplett aus.

Selbstständige, deren aktuelle Einnahmen um mehr als 25 Prozent zurückgegangen sind, können bei der BKK Pfalz einen formlosen Antrag auf Beitragsminderung stellen, zum Beispiel per E-Mail an versicherung@bkkpfalz.de oder per Fax an 0621 / 68 559 3184.

Die Versicherten erhalten dann von uns einen Einkommensfragebogen. Dort wird eine Schätzung der Einkünfte eingetragen. Der Fragebogen wird ausgefüllt und unterschrieben an die BKK Pfalz zurückgeschickt. Die BKK Pfalz kann dann den Beitrag auf den Mindestbeitrag reduzieren. (Der Beitrag berechnet sich dann aus der Mindestbemessungsgrenze von monatlich 1.061,67 Euro.) Die BKK Pfalz verzichtet schnell und unbürokratisch auf weitere Unterlagen, wie zum Beispiel den aktuellen Steuervorauszahlungsbescheid des Finanzamts. Die endgültige Beitragseinstufung erfolgt dann später auf Basis des Steuerbescheids.

Wenn die Selbstständigkeit komplett ruht:

Dann kann eventuell ein Wechsel in die kostenlose Familienversicherung weiterhelfen. Sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt? Die BKK Pfalz berät unter: 0800 / 133 33 00 oder fami@bkkpfalz.de

Aussetzen der Beiträge:

Wird bereits den Mindestbeitrag gezahlt und ein Wechsel in die Familienversicherung ist nicht möglich? Dann können die Beiträge — befristet für drei Monate — ausgesetzt werden. Die Beitragszahlung erfolgt dann später, gerne auch in Ratenzahlung. Dazu bitte eine E-Mail an finanzbuchhaltung@bkkpfalz.de

Diese Infos finden Sie auch auf der Homepage der BKK Pfalz, ebenso wie viele Tipps und Hilfen zum Thema Corona:

https://www.bkkpfalz.de/aktuelles/beitragsreduzierung-freiberufler