Die saarländische Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm für die Selbständigen und kleinen Unternehmen im Saarland aufgelegt. Die Beantragung kann ab sofort erfolgen.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die im Jahresdurchschnitt bis zu max. 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Die Zuschüsse sind nach der Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt:
• 0 bis 1 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 3.000 Euro
• bis zu 5 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 6.000 Euro
• bis zu 10 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro
Der Antrag soll am besten unbürokratisch per Mail an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de geschickt werden. Er muss zwingend unterschrieben sein. Entweder einscannen oder ein Foto davon machen und an soforthilfe@wirtschaft.saarland.de senden. Postalisch ist in Ausnahmefällen auch möglich – bitte adressieren an: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, „Soforthilfe“, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken.
Der vollständig ausgefüllte, unterschriebene Antrag muss zusammen mit einer Gewerbeanmeldung eingereicht werden.
Den Antrag finden Sie hier:
Antrag_Soforthilfe_Saarland
Zahlreiche Fragen zur Antragsstellung beantwortet das saarländische Wirtschaftsministerium:
Fragen und Antworten zum Soforthilfeprogramm
Außerdem finden Sie hier die entsprechende Richtlinie:
Richtlinie_Kleinunternehmer_Soforthilfe