Mittlerweile bieten die Bundesländer und der Bund verschiedene Unterstützungsangebote für Selbständige und kleine Unternehmen. Neben den geplanten Sofortmaßnahmen für Selbständige stehen folgende Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet folgende Möglichkeiten:
1. Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen mit Bürgschaften mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz vergeben. Lassen Sie sich dort beraten:
E-Mail: info@bb-rlp.de
Hotline: 06131 62915-65
2. Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig. Lassen Sie sich dort beraten:
E-Mail: beratung@isb.rlp.de
Hotline: 06131 6172-1333
3. Kredite
Weiterhin können rheinland-pfälzische Unternehmen die bestehenden Kreditprogramme der Investitions- und Strukturbank nutzen:
Unternehmerkredit RLP
ERP-Gründerkredit RLP
Aus- und Weiterbildungskredit RLP
Betriebsmittelkredit RLP
Für diese Programme gelten die Antragsvoraussetzungen unverändert fort. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken.
Weiter Informationen finden Sie hier: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html
4. Darlehen des Landes Rheinland-Pfalz
Außerdem bietet das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeit Darlehen zu beantragen. Informationen zu den Darlehen finden Sie hier: https://bds-rlp.de/2020/03/24/rheinland-pfalz-legt-zukunftsfonds-starke-wirtschaft-rlp-auf/
Der Bund hat folgende Unterstützungsangebote für Selbständige und Unternehmen.
1. Kurzarbeitergeld
Falls Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit anordnen müssen, hilft Ihnen das Kurzarbeitergeld die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen auszugleichen.
Kurzarbeit können Sie beantragen wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Das Wichtigste für Sie ist, die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen. Die Frist um die Kurzarbeit für den Monat März anzuzeigen ist der 31.03.2020. Sie können die Kurzarbeit auch dann anzeigen, wenn Sie noch nicht genau abschätzen können ob und wie Sie Kurzarbeit anordnen müssen. Die Abrechnung erfolgt erst im Nachgang und auf der Grundlage der dann tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
Dokumente:
Antrag auf Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Hinweise zur Beantragung von Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf
Ausführliches Merkblatt zum Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
Das Kurzarbeitergeld können Sie, nach Anmeldung, online beantragen:
https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal/faces/start?_adf.ctrl-state=14b6b3ee4a_4&_afrLoop=17113585404396853
Die zuständige Bundesagentur für Arbeit können Sie hier finden:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen
Selbständige und Freiberufler können für sich selbst kein Kurzarbeitergeld beantragen.
2. KfW-Kredite
Die KfW hat ihre Förderbedingungen für Kredite an von Corona betroffene Unternehmen deutlich verbessert. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen. Diese Kredite können ab heute (23. März 2020) beantragt werden.
Die Förderung geschieht mittels einer Übernahme eines Teils des Risikos der kreditgebenden Bank oder Sparkasse durch die KfW. Dadurch steigt die Chancen, eine Kreditzusage zu erhalten. Die Konditionen der KfW dazu sehen wie folgt aus:
• Für große Unternehmen werden bis zu 80 Prozent des Risikos übernommen.
• Für kleine und mittlere Unternehmen geht die Risikoübernahme bis zu 90 Prozent.
Je Unternehmensgruppe kann bis zu eine Milliarde Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Wenn Sie länger als fünf Jahre am Markt sind:
KfW-Unternehmerkredit
Wenn Sie kürzer als fünf Jahre am Markt sind:
ERP-Gründerkredit – universell
3. Zuschussprogramm des Bundes
Außerdem hat der Bund ein Zuschussprogramm für Selbständige angekündigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://bds-rlp.de/2020/03/23/bundesregierung-kuendigt-sofortmassnahmen-fuer-selbstaendige-an/
4. Krankenversicherung
Für die freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige gelten ebenfalls die Stundungsregelungen sowie Verzicht auf Erhebung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen sofern sie von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen sind.
Außerdem ist eine Beitragsermäßigung wegen Gewinneinbruch möglich: Bei Selbstständigen ist vorab zu prüfen, ob vor einer Stundung auch die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung wegen eines krisenbedingten Gewinneinbruchs in Betracht kommt.
Weitere Informationen zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier: https://bds-rlp.de/2020/03/26/aussetzung-der-sozialbeitraege-moeglich/