Unterstützung für Kulturschaffende im Land steht bereit

„Die Kulturschaffenden in Rheinland-Pfalz sind selbstverständlich bei den neu geschaffenen wirtschaftlichen Hilfen mitbedacht worden und erhalten durch die mit dem Bund ausgehandelten Hilfen eine umfassende Unterstützung, mit der sie durch die Corona-Pandemie bedingte Notlagen bewältigen können. Die bestehenden Regelungen sichern ihren Lebensunterhalt, ihre Wohnung sowie ihre Betriebsräume wie Ateliers, Werkstätten und Proberäume, sie stärken ihre Liquidität und unterstützen sie bei der Zahlung ihrer laufenden Betriebskosten“ sagt die Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Kulturminister Prof. Dr. Konrad Wolf.

Mit der Bewilligung von Anträgen aus dem Zukunftsfonds kann bereits in dieser Woche gerechnet werden. Einzelpersonen können hier eine Unterstützung von bis zu 9.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die unbürokratische Auszahlung einer weitreichenden Grundsicherung sichert, dass die Miete weiter gezahlt und Lebenshaltungskosten gestemmt werden können. Hinzu kommen ergänzende Maßnahmen wie die Herabsetzung und Stundung von Beiträgen zur Künstlersozialkasse sowie von Steuervorauszahlungen. Auch sind Kulturschaffende vor Kündigungen ihrer Atelierräume, Werkstätten und Proberäumen aufgrund von Mietschulden geschützt.

Eine ausführliche Information zu Unterstützungsmöglichkeiten und den zuständigen Behörden findet sich unter dem Schlagwort „Kultur“ auf der von der Landesregierung angebotenen Seite www.corona.rlp.de in den FAQs.

Ansprechpartnerin für die Kulturelle Bildung ist Christina Biundo von der Servicestelle Kulturelle Bildung in Trier.

 

Die Ansprechpartnerinnen und -partner sind wie folgt erreichbar:

Dr. Björn Rodday

Tel.: 02621/62 31 5-10

Mail: info@kulturbuero-rlp.de

Roderick Haas

Tel: 0176/23 26 34 83

Mail: roderick.haas@kulturnetzpfalz.de

Christina Biundo

Tel. 0651/718 2414

Mail: service@skubi.com

Quelle: Staatskanzlei Mainz – Pressedienst