Corona-Hilfe läuft: neueste Zahlen der ISB
Wie die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in einer Mitteilung bekanntgab, wurden, Stand 16.04.2020 von 67.000 Anträgen, ca. 40.000 Anträge bearbeitet, von denen die meisten Anträge positiv geprüft wurden, bereits ein Bescheid versandt und Auszahlung veranlasst wurde
Wie im Rahmen der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landtags in der vergangenen Woche seitens des Ministeriums sowie der ISB angekündigt, konnte die Bearbeitung der Anträge für das Soforthilfeprogramm des Bundes über das lange Osterwochenende durch eine weitere Automatisierung der Prozesse sowie die weitere Aufstockung der ISB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern beschleunigt werden. Parallel mit dem Bearbeitungsverfahren konnte auch die Auszahlung der Bundeszuschüsse beschleunigt werden. Eine für alle Antragstellerinnen und Antragsteller essentiell wichtige Information. Bei der Differenz zwischen den 40.000 bearbeiteten Fällen und den positiv geprüften – handelt es sich in den allermeisten Fällen um Dubletten und Mehrfacheinreichungen und weniger um Ablehnungen.
Die komplette Mitteilung der ISB findet sich hier: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/bundessoforthilfe-fuer-unternehmen-30000-antraege-bearbeitet.html
Ablehnungen
Alle Anträge, in denen eines der Musskriterien (Name + Adresse, Vollzeitäquivalente, Betrag, IBAN, Steuer ID, Unterschrift) fehlt, unleserlich oder falsch sind, werden von der ISB abgelehnt mit dem Hinweis, den Antrag vollständig ausgefüllt noch einmal einzureichen. Wenn die IBAN fehlt oder falsch ist, kann nicht überwiesen werden.
Bei falscher Adresse kann der Bescheid nicht zugesandt werden und die Steuer ID ist notwendig, um Mehrfachanträge aussortieren zu können und Missbrauch zu verhindern.
Aus anderen Gründen wurden keine Anträge abgelehnt.
Geänderte Richtlinie zum Corona Soforthilfe Kredit RLP für kleine Unternehmen
Unter anderem vor dem Hintergrund der, Dank EU-Notifizierung auch für den Soforthilfekredit RLP ermöglichte Haftungsfreistellung in Höhe von 100% , wurde seitens des Landes eine neue Förderrichtlinie für den ‚Corona Soforthilfe Kredit RLP‘ veröffentlicht.
Kurz zusammengefasst sieht das Förderprogramm u.a. folgende Sachverhalte vor:
– Der Kreditpauschalbetrag beträgt 10.000 EUR für Antragstellende mit bis einschließlich 10 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente).
– Der Kreditpauschalbetrag beträgt 30.000 EUR für Antragstellende mit über 10 und einschließlich 30 Mitarbeitenden (VZÄ). Zusätzlich erhalten diese Antragstellenden einen Landeszuschuss von 30 % des Kreditbetrages, der im Rahmen des Kreditantrages mitbeantragt wird. Eine eigenständige Beantragung des Landeszuschusses ohne Kredit ist ausgeschlossen.
– Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 %. Die gewährten Kreditmittel können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30.11.2020 abgerufen werden.
– Der Programmzinssatz beträgt 1,00 % p.a.
– Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.
Die bisherige Anlehnung der Förderhöhe an Umsatz- bzw. Lohnsummengrößen des Unternehmens in 2019 ist entfallen.
Die Förderrichtlinie sowie weitere Detailinformationen finden sie hier: https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp.html#tab6179-0
Auszahlungsplan:
Die ISB hat sich zum Ziel gesetzt, zumindest 90 % der Anträge bis Ende April auszuzahlen.