Rheinland-Pfalz stellt ein Stufenkonzept vor: Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz sollen unter konsequenter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln ab 13. Mai wieder öffnen können, Hotels ab 18. Mai.
In der ersten Stufe soll die Innen- als auch die Außengastronomie von 6 bis 22 Uhr unter Wahrung der Abstandsregeln und unter Einhaltung des Hygieneschutzes ab Mittwoch, den 13. Mai öffnen dürfen. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Ab 13. Mai wird nun auch, neben den bereits geöffneten Friseuren und der Fußpflege, den Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tattoo-Studios und Solarien die Öffnung ermöglicht. Das geschieht nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Ebenso dürfen die Fahrschulen am 13. Mai wieder öffnen. Das Gleiche gilt für Campingplätze für Dauercamper mit eigenen sanitären Einrichtungen unter Auflagen der Hygiene.
Am 18. Mai folgen die Hotels. Darunter fallen auch Beherbergungsbetriebe wie Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen unter Auflagen der Hygiene.
Auch für die Kultur soll es zeitnah Perspektiven geben. Freizeit- und Breitensport im Freien ist, bis auf Wettkämpfe, wieder erlaubt. Das Gleiche gilt für die Fahrgast-Schifffahrt.
Der Spielbetrieb in der 1. und 2. Bundesfußballliga wird am 15. Mai fortgesetzt. Hinsichtlich der anderen Fußballligen hat die Landesregierung den DFB gebeten, tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln.
Quelle: Pressedienst Staatskanzlei RLP