Kontaktbeschränkungen:
Unabhängig vom Hausstand dürfen sich in der Öffentlichkeit bis zu 10 Personen treffen. Alternativ gelten weiterhin Treffen mit zwei Hausständen unabhängig der Gesamtzahl der Personen (z. B. bei großen Familien).
Veranstaltungen und Feiern:
Innenveranstaltungen mit 75 Personen, sowie Außenveranstaltungen mit 250 Personen sind unter den gebotenen Hygienemaßnahmen wie Abstandsregelung, Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht möglich. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Bei Außenveranstaltungen darf sich maximal 1 Person pro 10m² aufhalten, wenn kein Sitzplatz vorhanden ist. Veranstaltungen sind nur zwischen 6.00 und 24.00 Uhr gestattet.
Ab 24. Juni sind Innenveranstaltungen mit 150 Personen erlaubt.
Großveranstaltungen wie Volks-/Weinfeste, Sportveranstaltungen, Konzerte u. ä. sind weiterhin untersagt.
Für private Feiern gilt die Empfehlung sich an die Regeln im öffentlichen Raum zu halten (Mindestabstand, möglichst im Freien aufhalten, ein nicht zu großer Personenkreis).
Gastronomie:
Die Reservierungspflicht in der Gastronomie entfällt am 10. Juni. Kontaktdaten müssen allerdings weiterhin erhoben werden. Die Sperrzeit kann bis 24 Uhr ausgedehnt werden. Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
Tourismus:
Camper ohne eigene Sanitäranlagen dürfen wieder Campingplätze benutzen. Früher wie geplant werden Bus- und Schiffsreisen stattfinden können. Dies soll unter den Bedingungen des ÖPNV geschehen. Das sind gute Neuigkeiten für den rheinland-pfälzischen Tourismus.
Freizeit:
• Hallenbäder und Saunen können wieder öffnen. Saunen und Dampfbäder sind allerdings nur ab einer Temperatur von über 60°C zulässig.
• Freizeitparks und Innenbereiche von Zoos dürfen wieder öffnen
• Messen sind unter Einschränkungen erlaubt.
• Flohmärkte in Hallen sind möglich. Dabei muss es einen zentralen Ein- und Ausgang, Absperrungen, Abstandsregelungen und eine Personenbegrenzung geben.
Kultur:
Das Proben von Chören und Blasorchestern mit einem Mindestabstand von 3 Metern ist auch wieder zulässig. Es soll im Freien stattfinden. Bei Proben, die ausnahmsweise innen stattfinden, muss der Raum nach 30 Minuten für 15 Minuten gelüftet werden.
Der Gesangsunterricht an Musikschulen wird unter Einschränkungen wieder erlaubt. Einzelunterricht ist unter Einhaltung eines Abstandes von sechs Metern möglich.