Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. begrüßt das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an die zuständigen Preisbehörden der Länder. Es besagt, dass nun pauschale Rabatte direkt an der Kasse gewährt werden, ohne dass Preisauszeichnungen am Regal sofort zum 1. Juli 2020 geändert werden müssten. „Wegen der Mehrwertsteuersenkung müssen Kassen nicht mehr teuer und umständlich umgestellt werden. Ein erfreulich unbürokratischer Akt“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.
Für preisgebundene Artikel, wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und rezeptpflichtige Arzneimittel gilt dies allerdings nicht.
(Quelle: BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/absenkung-mehrwertsteuersaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
Allerdings gibt es auch Schattenseiten, die verbesserungswürdig sind. Viele Verbände, wie auch wir, sehen durch die Absenkung der Mehrwertsteuer die Gefahr einer Abmahnwelle. Kritisch wären hierbei bereits geleistete Anzahlungen, Dauerleistungen oder Teilleistungen. Aber auch Druckerzeugnisse wie Kataloge, Broschüren etc., die meistens ein Jahr im Voraus erstellt werden, würden dann falsche Auspreisungen beinhalten. Das müsste gesetzlich schnell geregelt werden.
(Quelle: BDD: https://direktvertrieb.de/media/downloads/110620_Positionspapier.pdf)