Rheinland-Pfalz:

Ab dem 24. Juni sind unter anderem folgende Lockerungen vorgesehen:

• Veranstaltungen im Innenbereich sind mit bis zu 150 Personen, im Außenbereich mit bis zu 350 Personen erlaubt.

• Private geschlossene Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen sind auch ohne strenge Abstandsregeln möglich. Die Gäste müssen allerdings vorab feststehen und die Kontaktdaten müssen erfasst werden.

• Generell gilt nun mehr Eigenverantwortung im privaten Bereich, d. h. „Kann“-Bestimmungen, statt Beschränkungen. So können Mund-Nase-Bedeckungen getragen oder Plätze zugewiesen werden, müssen aber nicht.

• In der Außengastronomie besteht eine Maskenpflicht für Gäste nur noch auf dem Weg zur Theke, um Speisen oder Getränke abzuholen. Auf dem Weg zum Sitzplatz besteht keine Pflicht mehr.

• Im Sportbereich sind gemeinsames Training und Wettkämpfe mit bis zu 10 Personen erlaubt. Dies gilt auch für Kontaktsport.

• Chöre dürfen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 3 Metern wieder öffentlich auftreten. Es sollten möglichst Außenbereiche genutzt werden, wobei Innenräume auch erlaubt sind. Bei Chorproben in Innenräumen entfällt die Vorgabe nach 30 Minuten zu lüften.

(Quelle: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/10_CoBeLVO.pdf)

 

Saarland:

Ab dem 29. Juni sind unter anderem folgende Lockerungen vorgesehen:

• Veranstaltungen im Innenbereich sind mit bis zu 150 Personen, im Außenbereich mit bis zu 350 Personen erlaubt. Alle Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen müssen vorab vom Veranstalter gemeldet werden.

• Gastronomie:

o Keine Maskenpflicht für Gäste in Restaurants.

o Der Thekenbetrieb ist wieder gestattet.

o Die Gastronomie darf bis um 1 Uhr wieder öffnen.

o Das Verbot von Stehplätzen wird aufgehoben.

o Shisha-Bars dürfen wieder geöffnet werden.

• In Geschäften darf sich auf 5m² 1 Person aufhalten. Für Gaststätten, Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze entfällt diese Regel.

• Kontaktsport ist bis zu 10 Personen wieder möglich.

• Chorproben sind auch wieder erlaubt.

(Quelle: https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-06-26.html)