Voraussichtlich ab dem 10. Juli 2020 können die Anträge für die Überbrückungshilfe aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat für Steuerberater ein Portal eingerichtet.
Ab sofort können sich Steuerberater bereits auf dem Portal registrieren. Eine Registrierung ist notwendig, damit sie die Anträge weiterleiten können. Das hat der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e. V. gestern in einer Videokonferenz mit dem Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz Dr. Volker Wissing erfahren.

Link zum Portal des BMWi: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen und der Antragstellung finden Sie bei der Bundessteuerkammer:

https://www.bstbk.de/de/infothek?rid=831&cHash=26001d46418f15f2746b7d23e5865c35

und auf unserer Homepage:

https://bds-rlp.de/2020/06/17/ueberbrueckungshilfe-corona/