Saarland:
Kontaktbeschränkungen:
Erlaubt sind:
• Kontakte mit bis zu zehn Personen.
• Kontakte mit dem eigenen und einem weiteren Haushalt.
Veranstaltungen:
Erlaubt sind:
• Bis zu 500 Personen unter freiem Himmel.
• Bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen.
Bei Veranstaltungen ab 20 Personen (Ausnahme zwei Haushalte) gilt:
• Muss der Ortspolizeibehörde gemeldet werden.
• Einhaltung des Mindestabstandes.
• Vollständige Nachverfolgbarkeit muss gewährleistet sein.
• Besondere Infektionsschutzrechtliche Auflagen sind zu beachten.
Gaststätten und Gastronomie:
• Öffnungszeiten sind von 6 bis 1 Uhr des Folgetages.
• Erfassung der Kontaktdaten.
• Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
• Die Maskenpflicht gilt nur noch bei Personal, das den Mindestabstand nicht einhalten kann.
Ladenöffnungszeiten:
Gilt montags bis samstags von 6 – 20 Uhr.
Kurs-, Trainings-, Sportbetrieb und Tanzschulen:
• Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m.
• Ausübung bis maximal 25 Personen.
• Kontaktfreie Durchführung.
• Konsequente Durchführung der Hygienevorschriften.
• Begrenzung der Zuschauerzahlen.
• Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist unter den Hygienevorschriften möglich.
• Im Gegensatz zum Wettkampfbetrieb im Freizeitsport, der unter Hygienevorschriften stattfinden kann, bedarf es im Berufssport einer Ausnahmegenehmigung der Ortspolizeibehörde.
Rheinland-Pfalz:
Ab dem 15.07.2020 gibt es weitere Lockerungen:
Sport:
Feste Kleingruppen bis zu 30 Personen sind für das sportliche Training und Wettkämpfe erlaubt, sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich. Dies gilt auch für Kontaktsport.
Voraussetzung ist eine Kontaktdatenerfassung der Sportgruppe.
Gastronomie:
• Die Corona-bedingten Sperrzeiten von 5:00 bis 24:00 Uhr entfallen.
• Thekenbetrieb und Aufenthalt von Gästen an der Theke ist wieder erlaubt. Es gelten die Abstands- und Kontakterfassungsregelungen.
Ansonsten gilt die aktuelle Corona-Verordnung noch bis zum 31. August 2020.
Eine Auslegungshilfe für den Sommer finden Sie unter: