Ein wichtiger Punkt der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist das richtige Lüften. Dies wird in Punkt 4.2.3 Lüftung konkretisiert.

In Arbeitsstätten muss ausreichend frische Luft vorhanden sein, um mögliche virenbelastete Aerosole zu reduzieren. Stoßlüften durch Öffnen des Fensters alle 60 Minuten in Büroräumen und alle 20 Minuten in Besprechungsräumen sind dabei notwendig. Das sollte 3 bis 10 Minuten dauern.
Besprechungsräume sollten unbedingt vor der Besprechung gelüftet werden.
Ein Übertragungsrisiko bei raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) gilt als gering, wenn ein Filter eingebaut ist. Die Anlage sollte über die Arbeitszeit hinaus betrieben werden.
Ohne Filter ist der Umluftbetrieb einer RLT-Anlage nicht zu empfehlen.
Auch sind Geräte im Umluftbetrieb wie Ventilatoren, mobile Klimaanlagen und Split-Klimaanlagen oder Geräte zur Erwärmung nur für Räume mit Einzelbelegung zulässig, da dadurch keine Außenluft zur Senkung von Aerosolen zugeführt werden kann.

Unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html lässt sich die komplette aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zum Download finden.