Liebe Mitglieder, wie immer wollen wir Sie über die neusten Beschlüsse der Konferenz vom 14. Oktober 2020 zwischen den Ministerpräsidenten der Länder im Bundeskanzleramt informieren. Verständigt wurden Maßnahmen, die bundesweit schärfere Corona-Regeln zur Folge haben.
Auf ein einheitliches Beherbergungsverbot konnte man sich nicht einigen und hat die Entscheidung auf nach den Herbstferien (wahrscheinlich am 8. November 2020) vertagt. Rheinland-Pfalz hat das Beherbergungsverbot ausgesetzt und Saarland will es abschaffen. Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. unterstützt die Positionen der beiden Bundesländer. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn und führt zu Ungerechtigkeiten. Die Problematik liegt nicht im Bereich der Beherbergung, sondern im privaten Raum. Deshalb hat man sich bundesweit genau hier auf strenge Maßnahmen geeinigt, um ein höheres Infektionsgeschehen zu vermeiden und Wirtschaft und Menschen zu schützen.
Wichtige beschlossene Maßnahmen sind:
Maskenpflicht:
• Ab 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner, über eine Woche hinweg, gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Dies soll an belebten Orten gelten wo man dicht oder länger zusammenkommt.
Private Feiern und Kontaktbeschränkungen:
• Ab 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner, über eine Woche hinweg, dürfen sich maximal 25 Personen im öffentlichen und 15 im privaten Raum treffen.
• Ab 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner, über eine Woche hinweg, ist ein Treffen auf maximal 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Auch im öffentlichen Raum ist die Zahl auf 10 begrenzt. Falls die Zahlen länger wie 10 Tage anhalten wird die Kontaktbeschränkung auf 5 Personen oder zwei Hausstände gesenkt.
Sperrstunde:
• Ab 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner, über eine Woche hinweg, empfehlen Bund und Länder für die Gastronomie eine Sperrstunde, sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen.
• Ab 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner, über eine Woche hinweg, gilt für die Gastronomie ab 23:00 Uhr eine verbindliche Sperrstunde. Die Außenabgabe von Alkohol wird dann auch ab dieser Uhrzeit verboten. Bars und Clubs müssen ganz schließen.
Veranstaltungen:
• Ab 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner, über eine Woche hinweg, liegt die Begrenzung bei 100 Teilnehmern. Ausnahmen benötigen ein Hygienekonzept, das mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen werden muss.
Die Quarantäneverordnung für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten wird zum 8. November 2020 weitgehend einheitlich in den Ländern umgesetzt werden. Ohne triftigen Reisegrund gilt eine zehntägige Quarantänepflicht oder fünf Tage mit anschließendem Negativtest.
Übersicht über alle Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html