Die Anträge für die Überbrückungshilfe II können bereits gestellt werden!! Die Antragsfrist endet am 31.12.2020.

In der zweiten Phase der Überbrückungshilfe wird diese auf die Monate September bis Dezember 2020 verlängert. Dabei wird die Förderung ausgeweitet und die Zugangsbedingungen vereinfacht. Kleine und mittelständische Unternehmen, sowie Soloselbstständige und Freiberufler werden dabei mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten besonders unterstützt. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im April bis August 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben, oder im selben Zeitraum im Durchschnitt mindestens 30% pro Monat.

1. Kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigten und sehr hohen Fixkosten soll geholfen werden. Daher entfallen nun die Höchstgrenzen von 9.000 Euro bei bis zu fünf, bzw. 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten.

2. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet:
• 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
• 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
• 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

3. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

4. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen (falls die Umsatzeinbrüche oder die Fixkosten höher ausfallen als bei Antragstellung) ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

5. Der Antragsteller darf sich am 31.12.2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Unternehmen, die erst nach dem 31.12.2019 gegründet wurden, sind nicht antragsberechtigt.

6. Förderfähige Fixkosten:

  • Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig
  • Weitere Mietkosten
  • Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
  • Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  •  Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Grundsteuern
  • Betriebliche Lizenzgebühren
  • Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
  • Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen
  • Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 gefördert. Private Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.
  • Kosten für Auszubildende
  • Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros angemessen Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12 gleichgestellt.

Wie auch in der laufenden ersten Phase erfolgt die (erneute!) Antragstellung über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Die Kosten, die dadurch entstehen, zählen auch zu den Fixkosten und müssen anteilig vom Antragstellenden getragen werden.
Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Wird der Antrag zur Überbrückungshilfe negativ beschieden, greift nur die Corona-Grundsicherung der Agentur für Arbeit, die bis Ende dieses Jahres verlängert wurde.

Quellen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/09/2020-09-18-PM-Corona-Ueberbrueckungshilfe-verlaengert.html?cms_pk_kwd=18.09.2020_%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe+wird+verl%C3%A4ngert+ausgeweitet+und+vereinfacht&cms_pk_campaign=Newsletter-18.09.2020

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste-02.html