Beschlüsse der Ministerkonferenz vom 28.10.2020:

Leider kommen wir heute mit traurigen Nachrichten auf Sie zu. Neben den gebeutelten Soloselbständigen, der Schausteller- und Reisebranche sind nun auch Gastronomie, Hotelgewerbe, Spielhallen, Massagepraxen, Kosmetikstudios und Kultur die nächsten, die jetzt schließen müssen. Zwar soll es eine Entschädigung von 75% für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter und 70% ab 50 Mitarbeitern geben, abgeleitet von dem Umsatz des Vorjahresmonat November, allerdings kann keiner sagen wie unbürokratisch und schnell die Gelder fließen werden.
Die von Bund und Ländern beschlossenen Schutzmaßnahmen gelten ab 2. November, bis voraussichtlich Ende November.

Für Sie eine Zusammenfassung der Maßnahmen:

Kontaktbeschränkungen:
Private Treffen sind nur noch mit zwei Hausständen möglich. Aber da auch nur 10 Personen als Maximum. Verstöße werden sanktioniert.

Reisen:
Auf private und nicht notwendige Reisen soll verzichtet werden. Übernachtungen für touristische Zwecke sind nicht gestattet.

Folgende Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen:
• Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
• Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten. Bordelle und ähnliche Einrichtungen
• Freizeit- und Amateursportbetrieb. Ausnahme: Individualsport alleine, zu zweit oder mit einem Hausstand. Profisport darf ohne Publikum stattfinden.
• Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen

Veranstaltungen:
Unterhaltungsveranstaltungen werden abgesagt.

Gastronomiebereich:
Gastronomie, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Lieferung und Abholung von Speisen/Getränken ist erlaubt.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege:
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
Medizinische Betriebe, wie Physio-, Ergo-, Logotherapien und Podologie/Fußpflege dürfen aufbleiben. Das gilt auch für Friseursalons.

Einzelhandel:
Groß- und Einzelhandelsbetriebe sollen mit Schutzmaßnahmen offenbleiben (u. a. Zutrittssteuerung, nur ein Kunde je 10 qm Fläche, Vermeidung von Warteschlangen).

Schulen und Kindergärten:
Diese bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die jeweiligen Schutzmaßnahmen.

Hilfsmaßnahmen:
Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen sollen verbessert und verlängert werden (Überbrückungshilfe III). Dies gilt für die Soloselbständigen, die Kultur und die Veranstaltungswirtschaft.

Quelle: Landesregierung RLP

Rede im Deutschen Bundestag:
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Bund und Länder handeln entschlossen – Gemeinsam sind wir stärker als das Virus

„Unser Land befindet sich in einer sehr ernsten Situation. Wir müssen alles dafür tun, die Pandemie unter Kontrolle zu halten. Bund und Länder handeln gemeinsam und sie handeln entschlossen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Deutschen Bundestag zum gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Es sei nicht die Zeit für Alleingänge und Kompetenzgerangel, sondern wichtig sei das deutliche Signal an die Bevölkerung, dass Bund und Länder Deutschland geschlossen durch die Pandemie führen.
Die harten Maßnahmen fielen niemandem leicht, aber nichts zu tun, hätte angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen wesentlich schlimmere Folgen. „Wir haben daher beschlossen, persönliche Kontakte im Bereich Freizeit drastisch zu begrenzen, damit Kitas, Schulen und das Wirtschaftsleben nicht runtergefahren werden müssen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. „Die breite Debatte ist wichtig, denn die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen alle Menschen, genauso wie das Corona-Virus uns alle bedroht. Aber es ist nicht für alle gleich gefährlich und die Maßnahmen treffen auch nicht alle gleichermaßen hart. Deswegen ist gestern und heute auch viel über Verhältnismäßigkeit gesprochen worden. Viele sind durch die Schutzmaßnahmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Ihnen will ich versichern: Wir können die Pandemie nicht ungeschehen machen, aber wir tun alles, um Unternehmensausfälle zu kompensieren, die durch die Schließung entstehen“, so die Ministerpräsidentin.
Sie habe dem Beschluss auch deshalb zugestimmt, weil er konkrete Hilfen für die Wirtschaft umfasse und die wirtschaftlichen Ausfälle entschädige. Das sei der Landesregierung in Rheinland-Pfalz sehr wichtig gewesen.
„Diese Pandemie macht uns mürbe. Mich auch, da geht es mir nicht anders! Aber das Virus verschwindet nicht einfach, es ist nach einem Sommer, in dem wir vieles wieder machen konnten, mit einer gefährlichen Wucht zurückgekehrt. Deswegen müssen wir jetzt den Überlastungsschalter drücken. Und deswegen wünsche ich mir, dass wir auch weiterhin zusammenstehen, in der Politik und in der Gesellschaft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Der Winter werde nicht leicht, aber es bestehe auch Grund zur Zuversicht. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Die Welt schaut auf die Mainzer Firma BioNTech, die bei der Entwicklung eines Impfstoffes sehr weit gekommen ist. Noch entscheidender ist gegenwärtig die Kraft unserer Gesellschaft. Wir haben es im Frühjahr schon einmal geschafft, die Corona-Welle zu brechen.“
„Gesetze alleine schützen nicht die Menschen. Der entscheidende Schlüssel für den Erfolg der Maßnahmen bleibt das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen. Dazu müssen sie darauf vertrauen können, dass gemeinsam gefasste Beschlüsse auch gemeinsam umgesetzt werden. Und wir müssen denen eine Absage erteilen, die die Gesellschaft spalten wollen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir sind gemeinsam Deutschland. Ich vertraue darauf, dass wir auch weiterhin aufeinander Acht geben“, so die Ministerpräsidentin. Sie vertraue darauf, dass die Bürger und Bürgerinnen Verantwortung übernehmen und solidarisch zusammenstehen. Sie sei deshalb zuversichtlich, dass es gelinge, auch die zweite Welle zu brechen: „Gemeinsam sind wir stärker als das Virus.“

Quelle: PM Staatskanzlei RLP