Zur Unterstützung und Stabilisierung der Wirtschaftsunternehmen hat die Bundesregierung eine „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ beschlossen, die folgende Förderungen umfasst:
• Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt.
• Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019.
• Der Erstattungsbetrag beträgt bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für größere Unternehmen werden die entsprechenden Prozentsätze nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt.
• Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.
• Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.
• Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.
• Die Anträge sollen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auf diesem Portal können Unternehmen bereits die Überbrückungshilfen beantragen.
Die sog. „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ soll den bestehenden Schutzschirm erweitern, zu denen u.a. auch die Überbrückungshilfen I und II zählen.
Verbesserte Überbrückungshilfe III angekündigt:
Außerdem will der Bund die bestehenden Hilfsmaßnahmen für Unternehmen mit einer sog. „Überbrückungshilfe III“ für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. An den Details wird noch gearbeitet.
Überblick über die Schutzmaßnahmen:
12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz:
Auslegungshilfe (was ist gestattet/offen, was nicht?):
https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/12._CoBeLVO/Auslegehilfe_311020.pdf
Corona-Bekämpfungsverordnung Saarland:
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-10-30.html