Ein sehr gutes Beispiel für die Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist unser Mitglied, die Jola Spezialschalter GmbH aus Lambrecht.
Betriebe, die die in der, am 20. August 2020 in Kraft getretene, SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. So ist es wichtig für Unternehmen, diese auch umzusetzen.
Bei Jola wurden die Inhalte des neuen Dokuments zeitnah in Abstimmung mit Betriebsärztin Dr. Gabriele Magerl (Kompetenzzentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Neckar) und der Fachkraft für Arbeitssicherheit Michael Rink (Technische Überwachung Rink GmbH) geprüft. Beim Antrittsbesuch von Marco Hartmann, der als Aufsichtsperson (in Vorbereitung) für die Firma zuständig ist, ergab sich die Möglichkeit, die getroffenen und geplanten Maßnahmen direkt mit dem Unfallversicherungsträger von Jola, der BG ETEM zu besprechen, wobei Jola‘s Sicherheitsbeauftragter Martin Anton mit dabei war. Die entsprechende Betriebsanweisung und weitere Dokumente wurden aktualisiert und die Beschäftigten unterwiesen.
Detaillierte Angaben über den aktuellen Arbeitsschutzstandard finden Sie unter:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Fotoquelle: Jola Spezialschalter GmbH