Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 soll weiterhin einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Glücksspielregulierung der Länder darstellen und insbesondere für länderübergreifende Angebote einheitliche Schutzstandards schaffen. Die Suchtprävention steht hier auch klar im Vordergrund. Wenn es primär darum geht einheitliche Schutzstandards zu schaffen, dann drängt sich die Frage auf, warum das terrestrische Spielangebot (Gaststätten und Spielhallen) den starken Beschränkungen unterliegt während die Online-Casino Angebote überall verfügbar sind (Handy, Laptop, Computer). Diese haben viel weichere Kriterien, bezogen auf den Spielerschutz. Die Spiel-Angebots-Verfügbarkeit ist durch die Smartphones dann bald nahezu bei 100%, egal wann, wo und in welchem Gesundheitszustand.
Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. unterstützt ausdrücklich die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele. Allerdings würden wir es begrüßen, wenn die nun geplanten Lockerungen für Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker gleiche Sicherheitsstandards zur Suchtvermeidung aufweisen könnten.
Die Glücksspielbranche wird durch regelmäßige Kontrollen, die die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD durchführt, geprüft und den rheinland-pfälzischen Automatenunternehmern mit sehr guten Ergebnissen attestiert. Suchtprävention mit verschiedenen Maßnahmen wird großgeschrieben. „Wir sind für eine Gleichstellung in der Glückspielbranche, die sowohl den Online-Markt, wie auch die Spielhallen und Gaststätten gesetzlich regelt. Es stellt sich die Frage, wie, wo und an wen die Steuer abgeführt wird. Zurzeit gibt es etwa 2000 Arbeitsplätze, die es, gerade in der jetzigen Zeit, zu erhalten gilt.
Diese und andere Fragen hätten wir gerne mit der Rheinland- Pfälzischen Ministerin Spiegel diskutiert. Leider war Frau Spiegel zu diesem Thema nicht zu sprechen, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bundes der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.