Liebe Mitglieder und Freunde, wie Sie sicherlich vernommen haben, wurden die Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 verlängert und verschärft. Hier das Wichtigste:

Kontaktbeschränkungen:
Weiterhin gelten die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum von einem Haushalt mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt. Kinder bis 6 Jahren sind in Rheinland-Pfalz, bis 14 Jahren im Saarland davon ausgeschlossen. Dem nicht im Haushalt lebendem Elternteil ist auch weiterhin das Umgangsrecht gestattet. Ausnahmen gibt es auch für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen.

Homeoffice-Pflicht:
Als Arbeitgeber ist man verpflichtet die Möglichkeit von Homeoffice einzurichten, wo immer es möglich ist. Falls dies nicht möglich ist, sollten enge Räumlichkeiten reduziert werden, bzw. bei Unterschreiten des Mindestabstandes muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Maskenpflicht:
In Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, Gottesdiensten und bei Behördengängen müssen nun verpflichtend medizinische Masken getragen werden. Darunter sind sog. OP-Masken und FFP2/KN95-Masken zu verstehen.

Einreisebestimmungen:
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt seit dem 11. Januar grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise.