Von unserem Vorstandsmitglied Herrn Norbert Schneider (Arbeitssicherheit Schneider – Beratung und Ausbildung im Arbeitsschutz) bekamen wir nützliche Hinweise bezüglich Home-Office, die wir Ihnen gerne weitergeben wollen.
Das sogenannte Home-Office ist durch Corona ja in aller Munde. Der Arbeitgeber wurde vom Gesetzgeber angehalten seinen Mitarbeitern Home-Office zur Verfügung zu stellen, falls das berufsbedingt möglich ist. Da in den allermeisten Fällen der Arbeitgeber keinen festen Home-Office-Platz ausrichtet, sprechen wir hier von mobiler Arbeit.
Problematisch hierbei sind die Regelungen der Arbeitsschutzverordnungen für Heimarbeitsplätze. Hier muss an den Versicherungsschutz, der richtigen Ausrüstung (geeigneter Stuhl, Tisch, sichere Kommunikationstechnik – nicht jede Region bietet ausreichende Empfangbarkeit, der richtigen Positionierung des Arbeitsplatzes etc.) und an das Arbeitszeitmanagement gedacht werden. Dies alles kann ein Arbeitgeber extern kaum gewährleisten. Es sei denn, er richtet es so ein, dass es einem voll eingerichteten Büroplatz gleichkommt. Diese anfallenden Mehrkosten sind für Arbeitgeber aber nicht zumutbar.
Natürlich ist es wichtig in der jetzigen Pandemie vermehrt Berufstätige in die Heimarbeit zu schicken, um Kontakte beruflicher Natur oder auf dem Weg zum Büro zu vermeiden. Diese Ausnahmesituation sollte allerdings keinesfalls von langfristiger Dauer sein.
Ebenfalls zu erwähnen ist die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer auch nicht gezwungen werden kann im Home-Office zu arbeiten.