Die neue Regelung über die Anhebung des Kinderkrankengeldes ist sicherlich eine Hilfe für die Betroffenen. Doch gilt diese Regelung nur für gesetzlich Versicherte. Das wäre nachvollziehbar, wenn diese Regelung die gesetzlichen Krankenkassen finanziell tragen müssten. Man hat das aber ganz bewusst nicht gemacht, um die Kassen zu entlasten. Stattdessen kommt der Steuerzahler dafür auf. Steuerzahler ist aber nicht gleich Steuerzahler. Der eine bezahlt seine Steuern und kommt in den Genuss des erweiterten Kindergeldes, der andere zahlt nur und kann als Privatversicherter nicht darauf zugreifen.
„Da viele Unternehmer privatversichert sind, können sie das nicht für sich in Anspruch nehmen, obwohl die Kosten aus dem Steuertopf bezahlt werden. Das ist eine Ungerechtigkeit, die es gilt behoben zu werden“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bunds der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.