Liebe Mitglieder und Freunde des Bunds der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V., der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert!
Einzelhandel, Museen, Galerien und die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sollen ab einem „stabilen“ Inzidenzwert von 35 und weniger mit Begrenzungen wieder öffnen dürfen. Um einen Reiseverkehr zwischen den einzelnen Ländern zu vermeiden, wenn in einem Bundesland Geschäfte öffnen dürfen, in dem anderen aber nicht, sollen benachbarte Gebiete mit höheren Inzidenzen gemeinsame Vorkehrungen treffen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, die den Inzidenzwert von 50 nicht unterschreiten können, werden umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausgeweitet. Damit sollen die Neuinfektionen in diesen Regionen weiter gesenkt werden.
Für Gastronomie, Hotelgewerbe und andere Bereiche gibt es noch keinen konkreten Öffnungsplan.
Friseure, die als bedeutend für die Körperhygiene angesehen werden, sollen demnach ab dem 1. März unter besonderen Auflagen wieder öffnen dürfen. Schul- und Kitaöffnungen bleibt den Bundesländern überlassen.