Wir möchten Sie nachfolgend über die Sonderregelungen zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche aufmerksam machen. Wir bedanken uns bei dem Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) für die Zusammenstellung.
• Förderhöhen bis zu 90% bei mehr als 70% Umsatzeinbruch gegenüber dem jeweiligen Monat in 2019.
• Bisherige Fixkostenerstattungen werden ähnlich wie in der Überbrückungshilfe II beibehalten.
• Abschreibungen werden gefördert.
• Investitionen in Digitalisierung werden bis zu 20.000 Euro einmalig gefördert (auch Hardware).
• Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienekonzepte werden bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert.
• Marketingkosten werden bis zur Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 gefördert.
• Neben Provisionen/Margen für Pauschalreisen werden jetzt auch Reiseeinzelleistungen gefördert:
– Reisezeitraum November 2020 bis Juni 2021 bei Stornierung ab 18. März.
– Reisebuchungen nach 18. September 2020 und Antritt vor 1. November.
– Nicht erfasst sind Buchungen im Förderzeitraum (Nov-Juni), wenn der Stornierungsgrund bereits zum Zeitpunkt der Buchung vorlag und ununterbrochen bis zum geplanten Reiseantritt fortbesteht.
– Keine Options- und Umbuchungen.
• Externe Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie zusätzliche Personalkostenpauschale:
– Externe Ausfall- und Vorbereitungskosten (bspw. nicht erstattete Einkaufskosten für fest Kontingente und Währungsverluste) für Abreisen März 2020 bis Dezember 2020.
– Personalkostenpauschale in Höhe von 50 % der tatsächlichen Ausfall- und Vorbereitungskosten (für Abreisen März 2020 bis Dezember 2020).
– Unklar ist, ob diese beiden Punkte auch für die Förderzeiträume der vorherigen Hilfen angesetzt werden können.
• Neben Reiseveranstaltern und Reisebüros sind nun auch explizit Incoming-Unternehmen, IT- und sonstige Dienstleister bei der Sonderregelung für die Reisebranche genannt.
Quellen: BMWI (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html) und Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)