Das Lieferkettengesetz oder auch „Sorgfaltspflichtgesetz“ genannt, lehnen wir als Verband für klein- und mittelständische Unternehmen ab. Kein mittelständisches Unternehmen kann jedes Glied einer Lieferkette von Deutschland aus überprüfen. Das ist nicht machbar! Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt zwar, dass das nur den eigenen Geschäftsbereich und den unmittelbaren Zulieferer betreffen soll, und der Rest der Lieferkette nur anlassbezogen sei, so legt man im Arbeits- und Entwicklungsministerium Wert auf die gesamte Lieferkette. Diese Uneinigkeit verunsichert die Unternehmen.
„Wir unterstützen aber den Kompromiss, dass erst ab einer Unternehmensgröße von 1000 Mitarbeitern das Lieferkettengesetz greifen soll. Hier werden klein- und mittelständische Betriebe ausgenommen, die das durchaus ehrenhafte Ziel einfach nicht umsetzen könnten. Es wird wieder ein Bürokratiemonster geschaffen, das kostenintensiv, zeitaufwendig und störend für Geschäfte im Ausland ist. Wichtig ist eine realistische Ausarbeitung mit Umsetzung auf europäischer Ebene, damit Einheitlichkeit gewährleistet wird,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.