Liebe Mitglieder und Freunde, ab heute, dem 22. März 2021 darf die Außengastronomie in Rheinland-Pfalz wieder öffnen, solange der Inzidenzwert von 100 in den jeweiligen Kommunen/Kreisen nicht erreicht ist. Hierbei gelten strenge Voraussetzungen:
• Ein negativer Corona-Schnelltest.
• Vorab-Reservierung
• Kontakterfassung
• Bewirtung nur an einem Tisch mit festem Sitzplatz.
• Maskenpflicht (medizinische Maske oder KN95/N95-, FFP2-Maske) für Gäste und Personal. Nur am Tisch dürfen die Gäste die Maske abnehmen.
• Es sind nur 2 Hausstände mit max. 5 Personen erlaubt.
Rheinland-Pfalz will außerdem ein eigenes Modell etablieren. Dafür sollen in Test-Kommunen und -Kreisen, einhergehend mit strengen Test- und Nachverfolgungskonzepten einige weitere sanfte Öffnungen in den Bereichen, Handel, Gastronomie, Hotellerie und Kultur ausprobiert werden. Auch hier gilt mit einem Inzidenzwert von 100 wieder die „Notbremse“.
„Wir begrüßen die Möglichkeit die Außengastronomie wieder zu öffnen. Schon seit April letzten Jahres hat der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. sich für großflächige Testungen ausgesprochen, damit Gastronomie, Einzelhandel, Kultur etc. wieder öffnen können. Erst jetzt erwägt man diese Idee! Viel zu spät in unseren Augen! Positiv sehen wir kommunale Erwägungen, wie z. B. in Speyer die Einführung eines sog. „Tagestickets“ nach Tübinger Vorbild, wo man mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltestergebnis wieder einkaufen oder essen/trinken gehen kann.
Ehrlicherwiese muss man aber sagen, dass wir aktuell in einer dritten Welle mit stark steigenden Zahlen stecken und die Grenze von 100 in immer mehr Landkreisen und Kommunen überschritten wird. D. h. diese sanfte Art von Öffnung kann nicht eingeführt oder muss nach wenigen Tagen wieder zurückgenommen werden. Damit ist das für die Betreiber nicht planbar und es fehlt mal wieder die mittel- und langfristige Perspektive, die so wichtig wäre, um länger öffnen zu können“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz