Das Bundeskabinett verständigte sich auf bundesweit geltende verbindliche Vorgaben. Ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, gilt bundesweit die „Notbremsregelung“. D. h. der Bund, und nicht die Länder, entscheiden dann über die Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung von Läden. Außerdem soll eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gelten. Ausnahmen dieser Ausgangssperre wären die Versorgung von Tieren, die Berufsausübung oder Fürsorgepflichten. Präsenzunterricht an Schulen ist in diesem Fall nur noch mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet. Sollte der Wert auf 200 und höher steigen, dann wird der Präsenzunterricht komplett ausgesetzt. Des Weiteren darf sich nur ein Haushalt mit einer Person aus einem weiteren Haushalt treffen.
„Die Pandemie muss bekämpft werden, auf die Gesundheit muss geachtet werden, keine Frage! Aber warum werden Regelungen beibehalten, die absolut widersinnig sind? Warum dürfen Angehörige eines Haushalts eine weitere Person besuchen, umgekehrt ist das allerdings nicht möglich?
Warum dürfen Großeltern zu zweit, in einem Haushalt lebend, nur einzeln die Enkelkinder oder Kinder aus dem anderen Haushalt besuchen. Welchen Sinn macht das?
Warum darf ein Ehepaar um 22 Uhr nicht um den Häuserblock gehen?
Welche plausible Erklärung gibt es für diese Verordnungen?
Das sind Regelungen die meilenweit an der Realität vorbeigehen und zu keinerlei Akzeptanz in der Bevölkerung führen, weil es nicht nachzuvollziehen ist“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.