Das Bundeskabinett hat die geplanten Erleichterungen für Geimpfte auf den Weg gebracht.
Für Menschen, die zwei Mal geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, soll es keine Einschränkungen bei den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr geben. Sie werden zudem Menschen mit einem negativen Testergebnis gleichgestellt. Bundestag und Bundesrat müssen der Neuregelung noch zustimmen, was bis Freitag geschehen soll. Bereits am Wochenende soll die Verordnung gelten. Die Bundesregierung erlässt die Verordnung auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes. Parallel haben die Länder bereits ähnliche Regelungen vorgenommen. Dies gilt bis zu einer Inzidenz von 100, danach greift die Bundesnotbremse.
In RLP:
• Private Zusammenkünfte: Zwei Haushalte mit max. fünf Personen, plus
Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren
• Ausgangsbeschränkungen: Keine
• Arbeitsplätze: Pflicht zum Homeoffice, wo möglich. Verpflichtende Testangebote für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Präsenz, zweimal pro Woche.
• Schulen & Kitas: Unterschiedliche Modelle. Bei Präsenzunterricht 2 Tests pro Woche.
• Sport: Unterschiedliche Gruppen nach Zeit und Inzidenz erlaubt.
• Kultur: Öffnung nach Inzidenz.
• Körpernahe Dienstleistungen: Zum Teil mit tagesaktuellem Test und Maske.
• Einzelhandel (erweiterter täglicher Bedarf): 1 Kundin/Kunde pro 10 m² bzw. pro 20 m²
• Übriger Einzelhandel: Öffnungen je nach Inzidenz
• Außengastronomie: 14 Tage nach Inzidenz unter 50: geöffnet. Bei Inzidenz unter 100: geöffnet mit Termin bzw. Test.
Weitere Informationen: Corona-Regeln RLP
Quelle: Staatskanzlei RLP
Im Saarland:
• Private Zusammenkünfte: Zwei Haushalte mit max. fünf Personen
• Ausgangsbeschränkungen: Keine
• Schulen: Bis auf weiteres grundsätzlich Wechselunterricht.
• Kitas: Eingeschränkter Regelbetrieb
• Sport: Kontaktfreier Sport im Außenbereich ohne Test, im Innenbereich wird ein
negativer Test benötigt.
• Kultur und Freizeit: Museen, Galerien, Gedenkstätten, Theater, Konzerthäuser &
Kinos mit negativem Test.
• Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen sind mit negativem Test
erlaubt.
• Handel (Artikel des täglichen Bedarfs): Begrenzte Kundenanzahl, Maskenpflicht, kein
negativer Test
• Übriger Handel: Keine Terminbuchung notwenig. Allerdings wird ein negativer Test
benötigt.
• Gastronomie: Außengastronomie mit negativem Test geöffnet.
Weitere Informationen: Corona-Regeln Saarland
Quelle: Staatskanzlei Saarland