Wir freuen uns Ihnen folgende Information mitteilen zu können:
Der Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz steht. Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. begrüßt, dass SPD, FDP und Grüne sich darauf verständigten, die Ausnahmeregelung für die bestehenden Spielhallenstandorte für weitere sieben Jahre zu genehmigen. Eine Abstandsregelung von 500 Metern wurde zunächst sinnvollerweise zurückgestellt, da bei den neuen Casino-Onlineanbietern auch keine Abstandsregelung im neuen Glücksspielstaatsvertrag eingebaut wurde. Die Betreiber erhalten nun Planungssicherheit und müssen keine Kündigungen aussprechen. Somit wurden in Rheinland-Pfalz mindestens 2.000 Arbeitsplätze gerettet, die vorwiegend von weiblichen Arbeitnehmern besetzt sind.
Der BDS hatte sich im Vorfeld für die Unternehmen und deren Mitarbeiter stark eingesetzt indem er etliche Gespräche mit den verantwortlichen Politikern in RLP führte und auf die mangelnde soziale Komponente des Landesglücksspielentwurf aufmerksam gemacht hatte.
Auch Steuereinnahmen – in Form von Vergnügungssteuer- in einer zweistelliger Millionenhöhe, wären für die Kommunen ersatzlos verloren gegangen.
„Gerade in der heutigen Zeit, in der die Spielsucht der Jugendlichen sehr stark gewachsen ist, finden wir, dass der Jugendschutz, von Gegnern oft ins Feld geführt, in Spielhallen wesentlich besser gewahrt ist als online. Wer unter 18 ist, hat keinen Zutritt. Strengste Kontrollen sind hier gewährleistet. Mit dem Handy dagegen können Jugendliche sich ohne Weiteres bei Online-Spielen einloggen, ohne dass man dies überprüfen könnte, Alterskontrolle – nicht im Internet!“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Am 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Da der Koalitionsvertrag eine „letztmalige Übergangsfrist“ einräumt, wird es über kurz oder lang zu einer Novellierung kommen.