Wir informieren Sie darüber, dass das Lieferkettengesetz am 11. Juni im Bundestag beschlossen wurde. Hier werden Unternehmen in die Pflicht genommen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in deren internationalen Lieferketten zu erlauben. Die Verpflichtung soll sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer erstrecken. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden. Zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen werden gesetzlich ausgeschlossen. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern. Ab dem 1. Januar 2024 sollen auch Unternehmen ab 1000 Arbeitnehmern unter das Gesetz fallen.
„Wir, der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. finden es richtig, dass das nun beschlossene Lieferkettengesetz nur für größere Unternehmen gelten wird. Klein- und mittelständische Betriebe hätten das schlichtweg nicht leisten können. Wir sind froh, dass dem nun im Bundestag Rechnung getragen wurde und Rechtssicherheit herrscht“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.