Ab dem 18. Juni tritt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung (Nummer 23) in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte aufgeführt:
Personenbegrenzung Handel: Unabhängig von der Gesamtfläche wird eine Person pro 10 qm² zugelassen.
Private Feiern: Hier sind maximal 25 Personen mit Testung im Innenbereich möglich. Im Außenbereich sind maximal 50 Personen möglich, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Gastronomie: Buffetangebote sind wieder möglich und die Kantinen dürfen wieder öffnen.
Beherbergungsgewerbe (Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc.): Gemeinschaftseinrichtungen öffnen wieder.
Bus- und Schiffsreisen werden wieder gestattet.
Hallenbäder und Thermen öffnen.
Freizeitparks u.ä. können auch ihren Innenbereich öffnen.

Lockerung der Maskenpflicht:
Für alle Menschen entfällt dann grundsätzlich die Maskenpflicht im Freien. Ausnahmen gibt es bei Gedränge, wie zum Beispiel bei Warteschlangen.
Im Innenbereich, zum Beispiel im Einzelhandel oder dem ÖPNV, gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Ab dem 2. Juli sollen weitere Öffnungsschritte folgen.

Quelle: Staatskanzlei RLP