Aufgrund der Einigung zur Eurovignetten-Verordnung haben die europäischen Mitgliedsländer nun Entscheidungsfreiheit, um Ausnahmeregelungen selbst zu bestimmen. Das gilt für Fahrzeuge von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes, die zwischen 3,5 und 7,5t schwer sind und dadurch von Maut- und Nutzungsgebühren ausgenommen werden können. Handwerker benutzen das Fahrzeug in der Regel nur, um ihre Dienstleistung direkt beim Kunden und meist regional durchzuführen. Durch das großflächige Mautnetz in Deutschland wäre das Handwerk dadurch finanziell stark belastet worden. Eine angemessene Steuerleistung der Handwerker trägt bereits zur Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur bei.
„Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. sieht diese Ausnahmeregelung für Handwerker positiv. Es ist wichtig klein- und mittelständische Unternehmen, die ja meist regional verortet sind, zu stärken und sie nicht zu schröpfen, vor allem da sie ja bereits ihren Teil an der Allgemeinheit durch Steuern beitragen“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: BDS & Deutsches Handwerksblatt