Liebe Mitglieder und Freunde des BDS,
wir wollen Sie darüber informieren, dass seit dem 23. August die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz greift. Ab einer Inzidenz von 35 gilt die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Neben vollständig Geimpften und Genesenen dürfen auch Ungeimpfte mit einem Test-Nachweis sich in Innenräumen aufhalten. Hierzu ist ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vonnöten.
Die 3-G-Regel gilt für folgende Bereiche: Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen und bei körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege). Bei Beherbergungen ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.
Inzidenzunabhängig ist die Testpflicht nach wie vor bei Sport im Innenbereich, Trainer sind nicht mehr befreit.
Schüler sind von der 3-G-Regel ausgenommen, da diese im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
Des Weiteren wird die Impfbustour bis in den September hinein verlängert, um den Menschen das Angebot zu geben sich im Alltag impfen zu lassen, falls gewünscht.
Quelle: Staatskanzlei RLP