Die Künstlersozialabgabe bleibt auch 2022 unverändert stabil bei 4,2%. Damit müssen Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten und somit eine Künstlersozialabgabe leisten müssen, keinen Anstieg fürchten. Das wird durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) gewährleistet. Damit soll den abgabepflichtigen Unternehmen keine weiteren Belastungen aufgebürdet werden.
„Die Kultur- und Kreativbranche leidet in der Corona-Krise enorm. Daher ist es nur richtig, dass die Unternehmen aus diesen Bereichen nicht noch weiter belastet werden. Eine Anhebung der Umlage wäre nicht nur ein schlechtes Signal, sondern hätte auch fatale Folgen für Unternehmen, von denen einige am Anschlag sind,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: BMAS