Aufgrund der neuen Verordnung kann im Saarland ein Selbsttest nun nicht mehr mit einem Zertifikat belegt werden (es sei denn Betreiber sind gleichzeitig ein anerkanntes Testzentrum). Das hat zur Folge, dass zum Beispiel nach einem Besuch eines Friseurs kein weiterer Restaurantbesuch mit ein und demselben Selbsttest möglich ist.
Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. schließt sich der Meinung der FDP Saar an, die in der Änderung der Testübertragbarkeit eine weitere Belastung von Betrieben sieht. Diese haben durch die Umsetzung der Regeln eine zusätzliche wirtschaftliche Last zu tragen, da die Wenigsten sich ein zweites Mal hintereinander testen lassen werden. Daher sollte diese Regelung wieder rückgängig gemacht werden.