Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird auslaufen und ab dem 24. November durch Maßnahmen im Rahmen eines neuen Infektionsschutzgesetzes abgelöst.
Das bedeutet, dass keine bundesweiten Schließungen und Kontaktbeschränkungen möglich sein werden.
Neue Maßnahmen, die sich daran anschließen sind:
• 3-G am Arbeitsplatz
• 3-G im öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs (außer Schülerbeförderung)
• Wiedereinführen der Homeoffice-Pflicht
• Länder können bei Bedarf Kontaktbeschränkungen einführen.
Des Weiteren hat die Bund-Länder-Konferenz neue Ländermaßnahmen anhand der jeweiligen Hospitalisierungsrate beschlossen. Hier werden Corona-Hospitalisierungen in einem 7-Tage-Raum auf 100.000 Einwohner/Bundesland zugrunde gelegt:
• Hospitalisierungsindex 3: 2-G im Innenbereich bei Freizeitveranstaltungen, Kultur, Hotel & Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen. Für Kinder und Jugendliche sollen dabei besondere Regeln gelten.
• Hospitalisierungsindex 6: 2-G Plus in weiten Bereichen. Das bedeutet für Geimpfte und Genesene eine zusätzliche Testpflicht.
• Hospitalisierungsindex 9: Mit der Zustimmung des Landesparlamentes können bei besonders hohem Infektionsgeschehen und bei besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems weitergehende, landesrechtliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das schließt Kontaktbeschränkungen und Lockdowns mit ein.
Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden.
Hospitalisierungsrate in Rheinland-Pfalz (Stand 19.11.2021): 3,66 (RKI)
Umsetzung der neuen Landesmaßnahmen am 24.11.2021.
Hospitalisierungsrate im Saarland (Stand 19.11.2021): 3,35 (RKI)
Umsetzung der neuen Landesmaßnahmen am 20.11.2021.
Weitere Maßnahmen sind:
• Kostenfreie Bürgertests bis zum 20. März 2022.
• Folgende Hilfen werden bis Ende März 2022 verlängert:
– Überbrückungshilfe III Plus (Betroffene Unternehmen des Handels werden weiterhin berücksichtigt, wenn aufgrund von Maßnahmen Saisonware nicht verkauft werden kann.)
– Neustarthilfe für Solo-Selbständige
– Kurzarbeiter-Regelung
Quelle: Staatskanzlei RLP, RKI