Wir möchten Sie über zukünftige Lockerungen in Rheinland-Pfalz informieren:

Ab dem 18. Februar:

• 2 G im Handel entfällt. Es wir wird nun eine Einheitlichkeit zum Lebensmitteleinzelhandel hergestellt.
• Auch werden die Kapazitätsbegrenzungen neu festgelegt:
– Unter 2.000 Zuschauern gelten keinerlei Begrenzungen.
– Im Innenbereich: Bei 30 Prozent Auslastung sind max. 4.000 Zuschauer erlaubt.
– Im Außenbereich: Bei 50 Prozent Auslastung sind max. 10.000 Zuschauer erlaubt.

Ab dem 4. März:

• Kontaktbeschränkungen für Geimpfte entfallen.
• 2 G einheitlich bei Gastronomie, Sport, Veranstaltungen und Kosmetik.
• 3 G bei körpernahen Dienstleistungen mit Maske (z. B. Friseur).

Ab dem 7. März:

• 2 G Plus bei Diskotheken und Clubs.

„Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. begrüßt die Lockerungen. Viele Branchen wie zum Beispiel Gastronomie oder Handel haben massive Einbußen erlitten. Gäste/Kunden haben sich zurückgezogen und darauf verzichtet einen Test zu machen „nur“ um ein Lokal zu besuchen. Temporäre oder komplette Schließungen waren die Folge,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: Staatskanzlei RLP