„Wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass unsere Forderung, das Kurzarbeitergeld über den 31. März hinaus zu verlängern, umgesetzt wurde. Im Sinne von Arbeitsplatzsicherung und Planungssicherheit werden die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit und weitere pandemiebedingte Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Wir sind sehr froh, dass die Politik auf die Probleme eingegangen ist und wir für Sie etwas bewegen konnten,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: BMAS