Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal werden bis Ende Juni 2022 verlängert.
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Sind sie besonders schwer getroffen, erhalten sie zusätzlich zur Fixkostenerstattung einen Eigenkapitalzuschuss.
Für den verlängerten Förderzeitraum von April bis Juni 2022 erhalten Soloselbständige und Kleinstunternehmen pro Monat 1.500 € an direkten Zuschüssen (d. h. bis zu 4.500 €).
Die „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ wird ebenfalls als Vorschuss ausgezahlt und muss je nach Umsatzentwicklung im Förderzeitraum anteilig zurückgezahlt werden. Auf die Grundsicherung wird sie nicht angerechnet.
Bis zum 30. April 2022 können hier Anträge direkt, bzw. ab dem 11. Februar auch über Prüfende Dritte gestellt werden. Wird die Tätigkeit über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausgeübt, dann gilt bis zum 30. April zwingend die Beantragung über prüfende Dritte.
Weitere Informationen zur der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ finden Sie hier
Quelle: BMWi