Seit dem 4. März gilt in den Bereichen keine Maskenpflicht mehr, bei denen Kontrollen des Impf-, Genesenen- und Teststatus vorgenommen werden müssen. D. h. in Gastronomie, Hotellerie, Freizeitparks, Zoos usw. entfällt die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter.
Im Einzelhandel muss weiterhin Maske getragen werden, da hier keine Kontrollen stattfinden. Auch in Altenheimen, Krankenhäusern, bei körpernahen Dienstleistungen und bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 250 Personen müssen Masken getragen werden.
Doch wie schaut es nach dem 20. März aus? Am 16. März soll die neue Verordnung hierfür im Kabinett beschlossen werden. Die allgemeine Homeoffice-Pflicht und 3 G am Arbeitsplatz sollen entfallen. Interessant ist ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Arbeitgeber sollen die Gefährdung des Virus für ihren Betrieb selbst einschätzen und somit die Hygienemaßnahmen selbst festlegen. Beispiele hierfür wären das Bereitstellen von Schutzmasken & Corona-Schnelltests oder ob Beschäftigte Homeoffice machen müssen. Dabei soll das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigt werden.
Die Bundesländer sollen auch Möglichkeiten bekommen auf regionale Corona-Hotspots mit strengen Maßnahmen reagieren zu können.
Quelle: Die Rheinpfalz