Geflüchtete aus der Ukraine dürfen grundsätzlich 90 Tage visumfrei einreisen. In Rheinland-Pfalz bestehen bereits Absprachen zwischen Sozialämtern, Einwohnermelde- und Ausländerbehörden zur Optimierung der Verfahrensabläufe für eine schnelle Registrierung nach Ablauf der 90 Tage, beziehungsweise sobald staatliche Leistungen beantragt werden. Der Bund soll die Länder bei der Registrierung personell und materiell unterstützen.
Ziel ist es den Geflüchteten schnellstmöglich in Arbeit zu bringen, die der Qualifikation entsprechen soll. Bei nicht-reglementierten Berufen können die Geflüchteten eine Selbsteinschätzung zu ihrer Qualifikation abgeben. Bei reglementierten Berufen, wie z. B. Medizin-, Rechtsberufe, sowie Lehramt an staatlichen Schulen, sollen eine schnelle Anerkennung der ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüsse seitens von Bund und Ländern umgesetzt werden.
„Wir befürworten eine schnelle Registrierung und eine Arbeitserlaubnis für ukrainische Geflüchtete, damit diesen unproblematisch geholfen werden kann. Eine Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt, besonders aufgrund des massiven Fachkräftemangels, ein Segen“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.
Quelle: Staatskanzlei RLP