Bis zum 31. Juli hat Deutschland Zeit eine Arbeitsbedingungsrichtlinie der EU umzusetzen. Ziel ist es zukünftig einen Arbeitsvertrag detailliert und verständlich zu formulieren. Vor allem die Dauer der Probezeit, die Fälligkeit der Auszahlung des Gehalts, vereinbarte Ruhepausen und die Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden sollen erfasst werden. Die Richtlinie hat unmittelbar Auswirkungen auf neue Arbeitsverträge, die ab dem 1. August 2022 abgeschlossen werden. Allerdings kann es auch bestehende Verträge betreffen, wenn hier Änderungen durchgeführt werden müssen oder Arbeitnehmer auf Informationen ihres Arbeitsvertrages bestehen. Hier muss innerhalb von sieben Tagen die besonders wichtigen Angaben offengelegt werden. Innerhalb eines Monats muss dann ein neuer Vertrag mit den restlichen Arbeitsbedingungen übergeben werden. Diese sind:

  • Der Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • Name und Anschrift der Vertragsparteien,
  • der Arbeitsort,
  • die Arbeitszeit,
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die Dauer und das Enddatum,
  • die Dauer der Probezeit,
  • die Beschreibung der Tätigkeit,
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts,
  • gegebenenfalls Regelungen für Arbeit auf Abruf,
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden.

Werden die Vertragsbedingungen nicht vollständig, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann pro Fall ein Bußgeld von bis zu 2.000€ fällig werden.

„Natürlich sollte ein Arbeitsvertrag alle wichtigen Punkte eines Arbeitsverhältnisses beinhalten. Alle nun beschlossenen Punkte der EU sind auch bisher in den Arbeitsverträgen enthalten. Wir haben hierzulande sehr sichere Arbeitsverträge und jeder Arbeitgeber ist an rechtssicheren Verträgen interessiert, zu seinem und zum Schutz des Arbeitnehmers. Sind Änderungen von Altverträgen notwendig, werden diese sicherlich, wie bisher auch, geprüft und verbessert werden. Eine EU Richtlinie hierzu wäre nicht notwendig gewesen, hier tut sich mal wieder ein großes Bürokratiemonster auf, dass man vermeiden sollte,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Die komplette EU-Richtlinie finden Sie hier

Quelle: Antenne Bayern