Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Deutsche Bundestag am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt hat. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

„Wie schon mehrfach von uns geäußert, empfinden wir diese Erhöhung, die durch politische Entscheidungen getroffen wurden, als Vertrauensbruch. Die 2015 gegründete Mindestlohnkommission wird durch die Einmischung der Politik überflüssig. Mit der Gründung der Mindestlohnkommission wurde festgelegt, dass allein die Tarifparteien über den Mindestlohn entscheiden. Nun könnte man sagen, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern…“, so die Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: BMAS