Ab dem 1. Juli 2022 wird es die EEG-Umlage nicht mehr geben. Der Strom wird um 4,43 ct/kWh brutto günstiger werden. Die Energieversorger müssen die angepassten Strompreise mit der Jahresrechnung an die Verbraucher weitergeben.

Es stellt sich nun die Frage, ob es sinnvoll ist den Zählerzwischenstand in der Jahresmitte abzulesen und das dem Energieversorger mitzuteilen, da dieser eine Schätzung zu eben diesem Zeitpunkt vornimmt. Grundsätzlich gilt, dass für Haushalte mit Haushaltsstrom diese Schätzung ausreicht und man keinen Zählerzwischenstand mitteilen braucht. Der Stromverbrauch ist hier relativ gleichmäßig über das Jahr verteilt.

Anders sieht es beim Heizen mit Strom aus. Hier gibt es über das Jahr eine ungleichmäßige Verteilung, bedingt durch die Heizperiode, die aufgrund der Witterung, unterschiedlich lange ausfallen kann. Hierbei ist die Mitteilung des Zählerstandes zur Jahresmitte ratsam.