Aufgrund der neuen Künstlersozialabgaben-Verordnung 2023 wird die Abgabe im Jahr 2023 auf 5% angehoben.
Durch Bundesmittel während der Corona-Krise wurde die Künstlersozialabgabe auf 4,2% gehalten. Allerdings waren die Schäden der Künstler- und Kulturwirtschaft durch die Pandemie immens, die Abgabe müsste jetzt sogar bei 5,9% liegen. Durch einen weiteren Stabilisierungszuschuss des Bundes wird diese aber nun 2023 bei 5% liegen.