Drei Selbständige, die gegen Corona-Soforthilferückzahlungen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht klagten, erhielten am 16. August 2022 Recht. Das Gericht entschied, dass Antragsformulare und auch Genehmigungsbescheide missverständlich formuliert wurden. Man musste davon ausgehen, dass die Soforthilfe auf die Umsatzeinbußen und nicht wie erst Wochen später von der Landesregierung kommuniziert, auf die pandemiebedingten Verluste Bezug nahmen. Unklarheiten müssten zu Lasten der Behörden und nicht der Empfänger gehen, so die zuständige Richterin.
Um den Gesamtbetrag der Corona-Soforthilfe eventuell behalten zu können, muss aber bereits Einspruch eingelegt worden sein.
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf