Wir möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass sich nach der letzten Mindestlohnerhöhung in diesem Jahr (ab 1.7. von 9,82 auf 10,45 €) sich ab 1. Oktober dieser sich ein weiteres Mal erhöht (auf 12 €). Dieses Mal nicht durch die unabhängige Mindestlohnkommission, sondern per Gesetz entschieden. Zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € ändern sich ab 1. Oktober 2022 auch die Verdienstgrenzen von Mini- und Midijobs. Im Minijobbereich steigt die Verdienstgrenze von 450 auf 520 € dynamisch an. D. h. sie orientiert sich an einer 10-Stunden-Woche und dem zukünftigen Mindestlohn von 12 € pro Stunde. Zukünftig wird auch die Überschreitung der Verdienstgrenze gesetzlich geregelt.

Auch die Verdienstgrenze von Midijobs steigt von 1.300 auf 1.600 €.