Am 1. Oktober tritt die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) mit zunächst zwei Jahren Gültigkeit in Kraft.

Hier gilt es folgendes zu beachten:

  • Bis 15. September 2024 muss jeder Hauseigentümer mit Gasheizung eine Heizungsüberprüfung durch eine fachkundige Person vornehmen lassen und gegebenenfalls festgestellte Maßnahmen umsetzen.
  • Eigentümer großer Gebäude mit Gaszentralheizungen müssen einen hydraulischen Abgleich, d. h. die komplexe Abstimmung aller Komponenten der Heizanlage, vornehmen.

          Bis 30. September 2023: Gilt für Eigentümer von Nichtwohngebäuden über 1000qm beheizter Fläche und Wohngebäude mit mindestens zehn Wohnungen.

          Bis 15. September 2024: Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen.

  • Verpflichtung der Unternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von 18 Monaten, alle wirtschaftlich durchführbaren Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, die bei Energie- und Umweltmanagementsystemen und Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz entdeckt wurden. Ausgenommen sind Unternehmen, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich 10 Gigawattstunden Gesamtenergieverbrauch im Jahr hatten.